Zuständigkeitsfinder
Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen
Leistungsbeschreibung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Zustimmung entfällt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht und, soweit ihre öffentlich-rechtlich geschützten Belange von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen berührt sein können, die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen. Außerdem erfordern bestimmte weitere Bauvorhaben weder Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Zustimmung.
Der Antrag auf Zustimmung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Der Antrag auf Zustimmung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Das Bauordnungsamt (beim Landratsamt, bei der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt) überwacht das Einhalten des öffentlichen Baurechts.
Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:
Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:
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Prüfen von Bauanträgen
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Erteilen von Baugenehmigungen
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Beantworten von Bauvoranfragen
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Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung
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Prüfen von Sonderbauten
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Mitwirken bei der Brandschau
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Bearbeiten von Widersprüchen
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Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
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Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zustimmung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bauordnungsamt (beim Landratsamt, bei der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).
Zuständige Stelle
Das Bauordnungsamt (beim Landratsamt, bei der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
01.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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