Zuständigkeitsfinder
Bauen - Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen
Leistungsbeschreibung
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
25.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.