Zuständigkeitsfinder
Auflassung
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben.
Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an einen Notar.
Rechtsgrundlage
- §§ 837, 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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