Bauen - Antrag auf Nachabnahme eines Fliegenden Baus

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Wenn Sie einen fliegenden Bau in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige Behörde durchführen lassen. War die Gebrauchsabnahme wegen Mängeln nicht möglich, ist nach Beseitigung der Mängel eine Nachabnahme durchzuführen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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