Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate erfolgen. Wenn Sie diese Prüfung nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten.

Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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