Zuständigkeitsfinder
Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine Ausbildung in einer Fahrschule und eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate erfolgen. Wenn Sie diese Prüfung nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten.
Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen Prüfung nachgewiesen haben,
Erste Hilfe leisten können und
keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:16 Jahre für die Klasse L
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument,
aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung,
Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe,
Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule,
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen.
Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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