Zuständigkeitsfinder
Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörden
Rechtsgrundlage
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Sächsische Staatskanzlei Dresden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
16.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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