Jagd - Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten

Leistungsbeschreibung

Jedes Stück Schalenwild, das der Verwertung zugeführt werden soll, ist unmittelbar nach der Erlegung mit einer Wildmarke und einem Wildursprungsschein zu versehen.

Die Wildmarke ist in der Brust- oder Bauchwand zu befestigen.

Bei Schalenwild, das für die Entsorgung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgesehen ist, erfolgt die Anbringung der Wildmarke am Ohr.

Fallwild, das im Jagdbezirk beseitigt wird, muss nicht durch eine Wildmarke gekennzeichnet werden. 

Der Wildursprungsschein ist entsprechend auszufüllen. 

Die Ausgabe der Wildmarken und der Wildursprungsscheine erfolgt durch die unteren Jagdbehörden an die Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke in ausreichender Anzahl.

Für die Nummerierung der Wildmarken gibt die oberste Jagdbehörde den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Landesforstanstalt, den Bundesforstbetrieben sowie der Nationalparkverwaltung Hainich einen Nummernrahmen vor.

Die Beschaffung der Wildmarken und der Wildursprungsscheine erfolgt durch die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Landesforstanstalt, die Bundesforstbetriebe und die Nationalparkverwaltung Hainich eigenständig.

Nicht verbrauchte Wildmarken werden in das folgende Jagdjahr übertragen.

Die Nummern in Verlust geratener Wildmarken sind vom Jagdausübungsberechtigten zu erfassen.

Auf Verlangen sind diese den Jagdbehörden anzuzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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