Zuständigkeitsfinder
Jagd - Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten
Leistungsbeschreibung
Jedes Stück Schalenwild, das der Verwertung zugeführt werden soll, ist unmittelbar nach der Erlegung mit einer Wildmarke und einem Wildursprungsschein zu versehen.
Die Wildmarke ist in der Brust- oder Bauchwand zu befestigen.
Bei Schalenwild, das für die Entsorgung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgesehen ist, erfolgt die Anbringung der Wildmarke am Ohr.
Fallwild, das im Jagdbezirk beseitigt wird, muss nicht durch eine Wildmarke gekennzeichnet werden.
Der Wildursprungsschein ist entsprechend auszufüllen.
Die Ausgabe der Wildmarken und der Wildursprungsscheine erfolgt durch die unteren Jagdbehörden an die Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke in ausreichender Anzahl.
Für die Nummerierung der Wildmarken gibt die oberste Jagdbehörde den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Landesforstanstalt, den Bundesforstbetrieben sowie der Nationalparkverwaltung Hainich einen Nummernrahmen vor.
Die Beschaffung der Wildmarken und der Wildursprungsscheine erfolgt durch die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Landesforstanstalt, die Bundesforstbetriebe und die Nationalparkverwaltung Hainich eigenständig.
Nicht verbrauchte Wildmarken werden in das folgende Jagdjahr übertragen.
Die Nummern in Verlust geratener Wildmarken sind vom Jagdausübungsberechtigten zu erfassen.
Auf Verlangen sind diese den Jagdbehörden anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie können persönlich beim zuständigen Bürgerbüro bzw. bei der zuständigen Jagdbehörde vorstellig werden.
Wildmarken und Wildursprungsscheine können sofort mitgenommen werden.
Wenn persönliches Erscheinen nicht möglich sein sollte, kann ein Bevollmächtigter geschickt werden.
An wen muss ich mich wenden?
an die unteren Jagdbehörden in den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Original und die Durchschriften des Wildursprungsscheines sind bis zum Ende des auf die Erlegung folgenden Jahres aufzubewahren.
Bearbeitungsdauer
keine (die Wildmarken und Wildursprungsscheine werden sofort gegen Unterschrift ausgegeben)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Auskunft erteilen die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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