Fischerei Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen Aale im Rahmen der fischereilichen Hege Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch) führen. 

Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.

Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.

Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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