Zuständigkeitsfinder
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht reglementierter Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten in Thüringen arbeiten, dann können Sie einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen. Die Anerkennung kann für Ihre Arbeit in Deutschland hilfreich sein.
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
- Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Referat 24.
- Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
- Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
- Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
- Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid fest gesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 24.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben.
- Der Berufsabschluss muss durch Zeugnisse nachgewiesen werden.
- Der im Ausland erworbene Berufsabschluss muss die Gleichwertigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dies ist der Fall, sofern
- der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende landesrechtlich geregelte Ausbildungsnachweis belegt,
- die Antragstellerin/der Antragsteller bei einem sowohl in Thüringen als auch im Ausbildungsstaat reglementierten Beruf zur Ausübung des jeweiligen Berufs im Ausbildungsstaat berechtigt ist oder die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des jeweiligen Berufs aus Gründen verwehrt wurde, die der Aufnahme oder Ausübung in Thüringen nicht entgegenstehen, und
- zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Bei wesentlichen Unterschieden dienen Ausgleichsmaßmnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zur Erlangung der Gleichwertigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
- Identitätsnachweis (einfache Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, soweit zutreffend mit Aufenthaltstitel; ggf. Nachweis über Namensänderung; amtlich gemeldete Wohnanschrift)
- erworbene Ausbildungsnachweise in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Original der Abschlusszeugnisse, einschließlich der jeweiligen Fächer- und Notenübersichten)
- Nachweis der Erwerbsabsicht, z. B. der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder ein Geschäftskonzept
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
- Einkommensnachweis, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
Welche Gebühren fallen an?
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (ThürVwKostOMBJS)
Verwaltungsgebühr: 20,00 - 100,00 EURVorkasse: Nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (wird im Bescheid benannt) erheben.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
13.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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