Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erhalten: Ersatz nach Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Soweit Sie Genehmigungsinhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder § 47 FZV, sind Sie verpflichtet diese bei Betrieb des Fahrzeuges bei sich zu führen, vgl. § 70 Absatz 3a StVZO. Ist ihre Ausfertigung dieser Genehmigung abhandengekommen/ verloren, können Sie Ersatz beantragen. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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