Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erhalten: Ersatz nach Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Soweit Sie Genehmigungsinhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder § 47 FZV, sind Sie verpflichtet diese bei Betrieb des Fahrzeuges bei sich zu führen, vgl. § 70 Absatz 3a StVZO. Ist ihre Ausfertigung dieser Genehmigung abhandengekommen/ verloren, können Sie Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520 Sachgebiet Straßenverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454
Zuständige Stelle
Für Antragsteller mit Wohnsitz/ Unternehmenssitz in Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Voraussetzungen
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
(soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Auslagen an. Kostenhöhe (variabel): ab 0,50 EUR. Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 1 Nr. 2 GebOSt. Bemerkung: Die genaue Höhe der Auslagen ist im Einzelfall vom Bearbeitungsaufwand und Umfang (anzufertigende Kopien) der Genehmigung abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Rechtsgrundlage
- § 70 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 47 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c) und § 10 Absatz 2 Nummer 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV)
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie können die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und § 47 FZV online beantragen.
Anlagen können derzeit im pdf-Format übermittelt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen, insbesondere auch zu den zuständigen Sachbearbeiter:innen entnehmen Sie bitte unserer Website.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
29.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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