Zuständigkeitsfinder
Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Leistungsbeschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
EUR 6,00
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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