Zuständigkeitsfinder
elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Fachlich freigegeben am
09.01.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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