elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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