elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung nachträglich

Leistungsbeschreibung

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bereits aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht weiter nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nachträglich gebührenfrei aus.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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