Zuständigkeitsfinder
elektronischer Identitätsnachweis Deaktivierung erstmalig
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisebehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
keine
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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