Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit Bewilligung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz können Sie im bewilligten Umfang von den grundsätzlich einzuhaltenden Regelungen zur Arbeitszeit abweichen. Eine solche Ausnahmebewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten kann erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1  a, Nr. 1  b und Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) möglich für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen sowie Saison- und Kampagnebetriebe.


Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.


Bei Saison- und Kampagnebetrieben können für die Zeit der Saison oder Kampagne ebenfalls längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.


Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnebetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Für die Stellung des Antrages ist ein persönliches Erscheinen nicht nötig. Sie können den Antrag schriftlich bzw. elektronisch stellen.
Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. Die Entscheidung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Die Bewilligung wird befristet erteilt.

 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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