Zuständigkeitsfinder
Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit Bewilligung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz können Sie im bewilligten Umfang von den grundsätzlich einzuhaltenden Regelungen zur Arbeitszeit abweichen. Eine solche Ausnahmebewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten kann erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 a, Nr. 1 b und Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) möglich für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen sowie Saison- und Kampagnebetriebe.
Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
Bei Saison- und Kampagnebetrieben können für die Zeit der Saison oder Kampagne ebenfalls längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnebetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Für die Stellung des Antrages ist ein persönliches Erscheinen nicht nötig. Sie können den Antrag schriftlich bzw. elektronisch stellen.
Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. Die Entscheidung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Die Bewilligung wird befristet erteilt.
Verfahrensablauf
- Da die Ausnahmebewilligung nur auf Antrag ergehen kann, müssen Sie beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag stellen und diesem alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen beifügen.
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
- Sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein ablehnender Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.
Voraussetzungen
Auf Antrag kann eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
- Sie können für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, d.h. einen Betrieb, der in mehreren Schichten rund um die Uhr arbeitet, einen Antrag auf Bewilligung von längeren täglichen Arbeitszeiten stellen, wenn dadurch zusätzliche Freischichten erreicht werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 . a ArbZG). Erfasst sind neben vollkontinuierlich arbeitenden auch teilkontinuierlich arbeitende Schichtbetriebe.
Sie müssen dazu nachweisen, wie und wie viele zusätzliche Freischichten in Ihrem Betrieb durch die längere tägliche Arbeitszeit erreicht werden können.
Weil Zweck der Bewilligung der Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit bei § 15 Abs. 1 Nr. 1 . a ArbZG die Erreichung zusätzlicher Freischichten ist, kann die Bewilligung nur erfolgen, wenn dem einzelnen Arbeitnehmer mehr freie Tage zur Verfügung stehen als ohne die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit.
- Sie können für konkret zu benennende Bau- und Montagestellen einen Antrag auf Bewilligung von längeren täglichen Arbeitszeiten stellen, wenn z.B. der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird (§ 15 Abs. 1 Nr. 1. B ArbZG).
Baustellen sind zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Arbeitsstellen, an denen Hoch- oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden;.
Montagestellen sind Arbeitsstellen, auf denen i.d.R. vorgefertigte Teile oder Baugruppen zu einem fertigen Endergebnis montiert, also zusammengesetzt werden.
- Sie können für Ihren Saison- oder Kampagnebetrieb einen Antrag auf Bewilligung von längeren täglichen Arbeitszeiten stellen, wenn wegen der laufenden Saison bzw. Kampagne ein außer-gewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG).
Saisonbetriebe sind Betriebe, die das ganze Jahr über arbeiten, in denen aber ihrer Art nach zu bestimmten Zeiten des Jahres eine außergewöhnlich verstärkte Tätigkeit erforderlich ist, z.B. Schokoladen-, Honigkuchen- und Spielwarenfabriken, Fremdenverkehrsbetriebe.
Kampagnebetriebe sind Betriebe, die ihrer Art nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, z.B. Rübenzucker- und Fruchtkonservenfabriken, Fischräuchereien. Sie müssen i.d.R. die zu einer bestimmten Zeit anfallenden Naturerzeugnisse in kürzester Frist verarbeiten können, damit diese nicht verderben.
- Die Verlängerung der Arbeitszeit hängt in allen Fällen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Eine Rolle spielen Art und Schwere der Arbeit, Umfang der Arbeitsbereitschaft etc. Maßgebend ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Ausnahmebewilligung kann nur erteilt werden, wenn im Rahmen einer Abwägung zwischen Be-langen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers Letztere überwiegen.
- Außerdem muss die Arbeitszeit der Arbeitnehmer im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder auf die höchstzulässige Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich ausgeglichen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer pro Schicht, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Angaben zum konkreten Zeitraum
- Ansprechpartner im Betrieb mit Kontaktdaten
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten
- Stellungnahme des Betriebsarztes
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung
- Wie erfolgt die Ruhepausenverteilung?
Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ArbZG)
- Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
- Anzahl der Freischichten
- Gründe für die Beantragung einer Bewilligung.
- Vor- und Nachteile des beantragten und des bestehenden Arbeitszeitsystems
- Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ArbZG)
- Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Konkrete Baustelle mit Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
- Dauer der Ruhezeit am Wohnort
- Gründe für die Beantragung einer Bewilligung
- Vor- und Nachteile des beantragten und des bestehenden Arbeitszeitsystems
- Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
Zusätzlich bei Saison- und Kampagnebetrieben (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)
- Angaben zu Saison bzw. Kampagne (Gründe)
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird
- Vor- und Nachteile des beantragen und des bestehenden Arbeitszeitsystems
- Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrages.
Der Antrag sollte jedoch rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der begehrten Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragt werden.
Die Bewilligungen sind in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfungsaufwand (i.d.R. wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Bewilligung einer abweichenden längeren täglichen Arbeitszeit entnehmen.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Zur Vereinfachung der Kommunikation und zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie bei der Einreichung des Antrages einen Ansprechpartner in Ihrem Betrieb benennen und dessen Kontaktdaten angeben.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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