Zuständigkeitsfinder
Weintransporte Begleitdokumente ausstellen
Leistungsbeschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein,
Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.
Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.
Verfahrensablauf
Begleitpapiere für den Transport von Weinerzeugnissen in Papierform erhalten Sie durch eine formlose Anforderung per Post, Mail oder Anruf vom TLLLR. Sie werden Ihnen zugesandt.
Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen, müssen Sie über einen ELSTER-Zugang (Mein Unternehmenskonto) verfügen. Damit können Sie sich im Online-Portal Weinbau anmelden. Sie bekommen dann das Passwort per Mail zugesandt. Sobald Sie sich das erste Mal mit dem Passwort angemeldet haben, können Sie die Begleitpapiere online erstellen und nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.
Voraussetzungen
- Um das OnlineVerfahren nutzen zu können, müssen Sie einen ELSTER-Zugang über „Mein Unternehmenskonto“ eingerichtet haben.
- Damit müssen Sie sich auf dem Weinbau-Portal erstmalig registrieren.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Kalenderjahr nicht genutzte Begleitpapiere sind im folgenden Jahr ungültig und müssen zurückgeschickt werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Tage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Was sollte ich noch wissen?
Im Weinbauportal „Onlinedienst Weinbau“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Leistungen, die bereits online abgerufen werden können.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
09.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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