Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinerzeugnissen ist ein Begleitdokument erforderlich. Als Weinerzeugnisse werden Trauben, Traubenmost, Maische, Wein,

Perlwein, Schaumwein, Likörwein, Brennwein angesehen.

Die Verwendung dieses Begleitdokuments ist Pflicht und legitimiert den Transport von Erzeugnissen des Weinsektors.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren ermöglicht es, die Verpflichtung zur Ausstellung eines Begleitdokuments für die Beförderung eines nicht abgefüllten Weinerzeugnisses elektronisch abzuwickeln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.