Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges für Segelflugzeugführer beantragen

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.

Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.

Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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