Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb (§ 6 AEG) beantragen

Leistungsbeschreibung

Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand als Fahrzeughalter selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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