Zuständigkeitsfinder
Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb (§ 6 AEG) beantragen
Leistungsbeschreibung
Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand als Fahrzeughalter selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) erfüllt sind. Der zuständigen Genehmigungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung genügt wird. Für diese Zwecke hat der Antragsteller alle erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen.
Verfahrensablauf
Das Unternehmen stellt beim Infrastrukturministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung als Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb und reicht die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) ein, um nachzuweisen, dass es zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist. Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Öffentlicher Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr
Voraussetzungen
Der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt und den Anforderung den §§ 6a - 6e AEG genügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. Handelsregisterauszug
2. Auszug Gewerbezentralregister
3. Jahresabschluss
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
7. Führungszeugnis Geschäftsführung
8. Nachweis Haftpflichtversicherung
9a. Nachweis Sicherheitsbescheinigung
oder
9b. Bestellung des Betriebsleiters und des Stellvertreters einschließlich Führungszeugnisse, Prüfungszeugnisse gemäß Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung, Lebensläufe sowie die Geschäftsanweisung für den Betriebsleiter und den Stellvertreter
Welche Gebühren fallen an?
500 - 5.000 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate (bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar
Anträge / Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
01.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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