Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen von Erzeugerorganisation und Branchenverbänden nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) und dessen Novellierungen.

Das TLLLR überprüft die die Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Erzeugergemeinschaften und ist für den Vollzug der Maßnahmen im Rahmen von Aussetzung, Widerruf und Entzug der Anerkennung zuständig.

Zudem ist es die zuständige Stelle für die Pflege des Agrarorganisationenregisters.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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