Zuständigkeitsfinder
Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen von Erzeugerorganisation und Branchenverbänden nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG) und dessen Novellierungen.
Das TLLLR überprüft die die Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Erzeugergemeinschaften und ist für den Vollzug der Maßnahmen im Rahmen von Aussetzung, Widerruf und Entzug der Anerkennung zuständig.
Zudem ist es die zuständige Stelle für die Pflege des Agrarorganisationenregisters.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
- Bescheiderstellung
- Jährliche Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Kontaktinformationen finden Sie hier.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 41 – Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing
Kontaktinformationen finden Sie hier.
Voraussetzungen
Gemäß § 3 AgrarMSV muss eine Agrarorganisation
- eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts sein,
- ihre Gründung auf eine Initiative ihrer Mitglieder zurückführen können,
- ihren Hauptsitz in einem Land haben, in dem sie
a) über Mitglieder verfügt und
b) eine im Vergleich mit ihrer Gesamttätigkeit nicht nur unbedeutende Tätigkeit entfaltet, soweit es sich nicht um einen Branchenverband handelt
- über eine schriftliche Satzung verfügen,
a) der
- Name
- Hauptsitz und
- die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu entnehmen sind,
b) die Regelungen enthält
- zur Ausübung einer demokratischen Kontrolle der Mitglieder über die Agrarorganisation als Ganzes und die Entscheidungen der Agrarorganisation,
- zu Mitgliedschaftsbeiträgen,
- zur sachgerechten Ausübung der Aufgaben,
- zur Aufnahme neuer Mitglieder und der Beendigung der Mitgliedschaft,
- zu Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitgliedschaftspflichten,
- zur Einrichtung von Zweigstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Anerkennung als Agrarorganisation kann unter Agrarorganisationen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (tlllr.thueringen.de) heruntergeladen werden. Beizufügende Antragsunterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen sind unter Agrarorganisationen | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (tlllr.thueringen.de) verfügbar.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.