Zuständigkeitsfinder
Forstwirtschaftliche Maßnahmen (Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen) Zuschuss beantragen
Leistungsbeschreibung
Die "Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen" gewährt finanzielle Zuwendungen zur Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder und zur Erhaltung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit der Wälder. Durch die Förderung sollen auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt und vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden in den Wäldern bzw. die Bewältigung der Schadensfolgen unterstützt werden. Ziel ist die Etablierung und Erhaltung einer langfristigen und nachhaltigen naturnahen Waldbewirtschaftung, die Sicherung der vielfältigen Funktionen des Waldes und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in die nachfolgenden Maßnahmen:
Maßnahmen nach dem Rahmenplan der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
A Naturnahe Waldbewirtschaftung
B Forstwirtschaftliche Infrastruktur
C Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D Erstaufforstung
K Bewältigung von Extremwetterereignissen
L Vertragsnaturschutz im Wald
Maßnahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum ohne GAK-Beteiligung
E Waldumweltmaßnahmen
F Erhaltung forstgenetischer Ressourcen
G Vorbeugung gegen Kalamitäten
H Investive Waldumweltmaßnahmen
I Bodenschutzkalkung
J Biologische Vielfalt und Anpassung an Klimaveränderungen
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren erfolgt formgebunden. Die Anträge der Maßnahmen A - D und F - L sind als Papierantrag bei den Forstämtern der Landesforstanstalt einzureichen.
Die Maßnahme E ist Bestandteil des landwirtschaftlichen Sammelantragsverfahrens. Die Antragstellung erfolgt über das Antragstellerportal VERONA, siehe elektronische Antragstellung.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte zur Maßnahme E erteilt die Landesforstanstalt unter nachfolgenden Kontaktdaten:
Tel.: +49 361 57 401 2231 und +49 361 57 401 2234
E-Mail:
Voraussetzungen
Gefördert werden Waldbesitzende als Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von Waldflächen.
Die Antragsverfahren der Maßnahmen A - D und F - L sind formgebunden.
Für die Maßnahme E ist die Nutzungsberechtigung zu erklären. Diese Maßnahme ist zudem nur förderfähig, wenn sich der Forstbetrieb für die Dauer von mindestens 5 Jahren zu einer freiwilligen Waldumweltmaßnahme verpflichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung der Maßnahmen A - D und F - L ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis vorzulegen.
In den Antragsformularen werden je nach Projekt weitere einzureichende Unterlagen benannt, z. B. Kartendarstellung bei Wiederaufforstungen im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung.
Für die Maßnahme E ist ein formgebundener georäumlichen Antrag über das Antragstellerportal VERONA einzureichen. Die geforderten Unterlagen werden darin benannt.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme und von der Komplexität des beantragten Projekts.
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
06.07.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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