Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Saatgut/nichtökologischen Pflanzkartoffeln beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Öko-Saatgut bzw. Öko-Pflanzkartoffeln kann die Behörde (TLLLR) zu Forschungszwecken, im Rahmen kleiner Feldversuche oder Sortenerhaltung bzw. Produktinnovation die Genehmigung zur Verwendung konventionellen Saatguts erteilen. Voraussetzung dafür ist, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Es muss von Ihrem Betrieb über die Datenbank organicXseeds.de nachgewiesen werden, dass kein ökologisches Saatgut zur Verfügung steht. Die Anträge müssen über die für Ihren Betrieb zuständige private Ökokontrollstelle eingereicht werden. Ihre Kontrollstelle prüft die Plausibilität des Antrags und leitet diesen an die Behörde weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-4 Wochen. Anträge müssen vor Aussaat gestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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