LEADER-Förderung

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen kann dieser abweichen. Die Förderhöhe legt die Regionale Aktionsgruppe in ihren Strategien selbst fest.
 
Was wird gefördert?

  • Projektvorbereitung
  • Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungs-strategie
  • Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
  • Verwaltung und Sensibilisierung

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Regionale Aktionsgruppen LEADER

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.