Zuständigkeitsfinder
LEADER-Förderung
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung). Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen kann dieser abweichen. Die Förderhöhe legt die Regionale Aktionsgruppe in ihren Strategien selbst fest.
Was wird gefördert?
- Projektvorbereitung
- Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungs-strategie
- Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
- Verwaltung und Sensibilisierung
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
- Regionale Aktionsgruppen LEADER
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Projektvorhaben müssen den Zielstellungen der RAG-eigenen, regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen und in einem nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahren von der regionalen Aktionsgruppe ausgewählt und deren Umsetzung beschlossen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden. Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Termine werden durch die Regionalen Aktionsgruppen bestimmt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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