Zuständigkeitsfinder
Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung). Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
- Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
- Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
- Einrichtungen der touristischen Infrastruktur
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige juristische Personen
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Zust��ndige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Laufende Antragstellung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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