Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
 
 Was wird gefördert?

  • Feldwege und Verbindungswege im Sinne der Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege
  • Ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4
  • Einrichtungen der touristischen Infrastruktur

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände
  • andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige juristische Personen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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