Zuständigkeitsfinder
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung:
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus.
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von Öffentlichen Einrichtungen des Tourismus (einschließlich Ausstattung). Öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken.
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen der allgemeinen Landschaftspflege,
- Maßnahmen des Denkmalschutzes,
- Sanierung und Instandsetzung kulturhistorischer Gebäude,
- Verbesserung der innerstädtischen Park- und Grünflächen,
- Errichtung oder Ausbau von Unterkünften,Gastronomie,
- Sporteinrichtungen (z. B. Sportstadien, Sporthallen, Golf- und Tennisplätze, Sport- und Freibäder),
- Freizeitparks,
- Stellplätze für Kfz, die nicht im Zusammenhang mit einer Öffentlichen Einrichtung des Tourismus stehen,
- Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser,
- Tierparks und Zoologische Gärten,
- Freizeitangebote für ortsansässige Bevölkerung.
Adressaten der Förderung:
Zuwendungsempfänger/Maßnahmeträger sind:
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, welche der Kommunalaufsicht unter-stehen,
- ebenso können Maßnahmeträger juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Umfang der Förderung:
Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren erfolgt zweistufig. Demnach ist vor der Antragstellung an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoranfrage zu richten, die nicht den Antrag ersetzt. Dies bedeutet, dass für den Fördertatbestand 2.1.4 dieser Richtlinie bis bis zum 31.08. eines jeweiligen Jahres zunächst eine formlose Fördervoranfrage für Vorhaben des Folgejahres bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen ist.
Nach positiver Entscheidung über die Fördervoranfrage kann die Beantragung der Zuwendung in einem zweiten Schritt rechtzeitig vor Vorhabenbeginn auf einem formgebundenen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Dabei sind die Antragsunterlagen innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde vom Antragsteller zu vervollständigen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Web-Portal: www.aufbaubank.de
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Web-Portal: www.aufbaubank.de
Voraussetzungen
siehe Leistungsbeschreibung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Maßnahmen gemäß Ziffer 2.1.4 sind im Rahmen der Fördervoranfrage folgende Angaben bzw. Unterlagen erforderlich:
- Maßnahmeträger,
- Bezeichnung, Standort und Inhalt der Maßnahme (Maßnahmebeschreibung),
- Darstellung der Eigentumsverhältnisse,
- Darstellung der Gesamtkosten (einschließlich Folgekosten) und Finanzierungsplan,
- geplanter Investitionszeitraum,
- Planungsstand (Bauleitplanung, Objektplanung),
- Übersichtsplan (Darstellung des Standortes in der Ortslage),
- Nachweis über die Anwendung der ErlebnisWerkstatt.
Nach Antragsaufforderung durch die Bewilligungsbehörde sind dem Antrag für Vorhaben nach Ziff. 2.1.4 der Richtlinie folgende Unterlagen (soweit zutreffend) beizufügen:
- Beschreibung der Maßnahme,
- Stand der baurechtlichen Planung (bei Hochbauten Stand des Baugenehmigungsverfahrens),
- Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (falls kein genehmigter Bebauungsplan vorliegt),
- Aussage bezüglich einer Förderung im Rahmen der Arbeitsförderung,
- Unterlagen der Leistungsphase 3 nach HOAI,
- Angaben zu mit der Maßnahme verbundenen Ausgaben (entfällt bei Ziff. 2.1.4 bei nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen),
- Angaben zu erwarteten Einnahmen im Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (entfällt bei den Ziff. 2.1.4 bei nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen),
- Vorlage einer DCF-Analyse (bzw. vergleichbares Ertragswertverfahren),
- Erklärung zum Vorsteuerabzug für die beantragte Maßnahme (für private Maßnahmeträger: Erklärung des Finanzamtes),
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse,
- Angaben zur Sicherung der Durchfinanzierung,
- Erklärung, mit dem Vorhaben nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides zu beginnen.
Darübver hinaus kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall weitere Unterlagen (z.B. eine Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten) nachfordern, sofern dies zur Bewer-tung des Antrages erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
siehe Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187/1 vom 26. Juni 2014)
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1)
- Artikel 91a Grundgesetz
- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz - GRWG) vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), zuletzt geändert durch Artikel 269 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
- Thüringer Gesetz über die Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG)
- Verwaltungsvorschriften zur ThürLHO, insbesondere zu den §§ 23 und 44
Rechtsbehelf
keiner
Anträge / Formulare
Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
24.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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