Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse

  • Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
  • Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
  • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
  • Helfer/in in der Landwirtschaft
  • Gartenbauwerker/in
  • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
  • Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen

als auch für folgende schulische Abschlüsse

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau

 können Sie ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe (nicht reglementierte Berufe) sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – nicht Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung, sondern in erster Linie ein „Transparenzinstrument“. Ein Anerkennungsbescheid erleichtert den Arbeitgebern die Einschätzung von Auslandsqualifikationen und verbessert damit die Arbeitsmarktchancen der Auslandsqualifizierten."

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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