Förderung der Forschung

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und der Aufbau von Forschungsinfrastruktur, die den nachhaltigen Ausbau von Forschungsschwerpunkten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützen. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich:

Spezialisierungsfelder

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Querschnittsfeld

  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.

Jedes RIS 3 Feld ist mit mehreren Leitzielen untersetzt. Im Rahmen der Antragstellung muss der Antragsteller den Bezug seines Vorhabens zu einem Leitziel plausibel darstellen. Handelt es sich um ein Leitziel, welches dem Querschnittsfeld zugeordnet ist, muss auch der Bezug zu einem Spezialisierungsfeld herausgearbeitet werden.

Die Fördermittel werden im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

  • Wissenschaftliche Forschungsvorhaben
  • Aufbau von Forschungsinfrastruktur

Förderfähige Kosten

  • Personalausgaben/-kosten
  • Sachausgaben/-kosten
  • Fremdleistungen
  • Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen

Adressaten der Förderung sind:

  • staatliche und nach §§101 ff. ThürHG staatlich anerkannte Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird

Gefördert werden bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.

Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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