Zuständigkeitsfinder
eID-Karte beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen -Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. das Lichtbild, die Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z.B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert. Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Teaser
Auf Antrag wird eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID–Karte) für EU–Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt.
Verfahrensablauf
Die eID-Karte kann bei der jeweils zuständigen Gemeinde mit einem förmlichen Antrag beantragt werden.
Zur Prüfung der Identität muss der /die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
Im Freistaat Thüringen sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Ist die Person nicht meldepfllichtig, ist die eID-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Voraussetzungen
Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Staats, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört
Mindestalter: 16 Jahre
Welche Unterlagen werden benötigt?
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand des PIN-Briefs ins Ausland: Erstattung der Auslagen
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei der zuständigen eID-Karte-Behörde
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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