Zuständigkeitsfinder
Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen
Leistungsbeschreibung
Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über seine Person angelegt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin, Stadt
Tel. : +49 30 23 24-70 00 (Dienstlich)
Fax.: +49 30 23 24-77 99 (Dienstlich)
E-Mail : post@bstu.bund.de (Dienstlich)
Internet: http://www.bstu.de
Öffnungszeiten:
Persönliche Beratung:
Mo 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:00 Uhr
Telefonische Beratung:
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin, Stadt
Tel. : +49 30 2324-50 (Dienstlich)
Fax.: +49 030 23 24-77 99 (Dienstlich)
E-Mail : post@bstu.bund.de (Dienstlich)
Internet: http://www.bstu.de
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Typisierung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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