Zuständigkeitsfinder
Altersteilzeit Förderung
Leistungsbeschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Anschrift:
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: info@bmas.bund.de
Telefonnr.: +49 228 99 527-0
Faxnr.: +49 228 99 527-2965
Online-Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs
Servicezeiten:
Mo – Do 08:00 – 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 30 221 911 005 (Bürgertelefon)
E-Mail: info@bmas.bund.de
Online-Kontaktformular:
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Typisierung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.