Zuständigkeitsfinder
Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.
Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel
- Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf,
- Bürgschaften,
- Kurzarbeitergeld und
- weitere Instrumente.
Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.
Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern.
Verfahrensablauf
entfällt
Voraussetzungen
entfällt
Welche Unterlagen werden benötigt?
entfällt
Welche Gebühren fallen an?
keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)
Welche Fristen muss ich beachten?
entfällt
Bearbeitungsdauer
entfällt
Rechtsgrundlage
entfällt
Anträge / Formulare
entfällt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.