Zuständigkeitsfinder
Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 2 Abs. 8 der Milch-Güteverordnung (MilchGüV)
Leistungsbeschreibung
Die Untersuchungsstelle im Sinne der MilchGüV führt die Untersuchungen der Gütemerkmale nach § 1 der MilchGüV durch.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Landesstelle für die Zulassung der Untersuchungsstelle, welche ihren Hauptsitz in Thüringen hat, ist das:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: poststelle@tlllr.thueringen.de
Tel: 0361/574041000
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle muss nachfolgende Unterlagen enthalten:
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien“ oder der vorangegangenen gleichnamigen DIN EN ISO/EN 17025:2005-08,
- Nachweis der sachlichen und personellen Ausstattung, welche befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen und
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max Rubner-Institut oder dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durchgeführt werden, soweit die vorgenannten Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Welche Gebühren fallen an?
300,00 EUR bis 500,00 EUR
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
09.10.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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