Zuständigkeitsfinder
Auslands-BAföG beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Herkunft eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich. Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Grundsätzlich können folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet werden:
- Monatlicher Auslandszuschlag bei einer Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz
- Studiengebühren längstens für ein Jahr bis zu 4.600 €
- Reisekosten für eine Hin- und Rückreise innerhalb Europas 250 €, außerhalb Europas 500 € (auch für ein Praktikum)
- Krankenversicherung (auch für ein Praktikum)
Die Förderung erfolgt grundsätzlich wie die Grundförderung.
Die Studiengebühren werden stets als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihr Studium, ihre schulische Ausbildung oder ihr Praktikum im Ausland online beantragen möchten:
- Aktivieren Sie zunächst die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer europäischen eID. Dafür müssen Sie sich registrieren.
Wenn Sie keine eID haben, können Sie Ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung abholen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
- Werden Zahlungen bewilligt, werden die Beträge monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Zielland. Dies gilt auch, wenn Sie bereits in Deutschland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen in Jena ist bundesweit zuständig für alle Anträge auf Ausbildungsförderung für ein Studium, eine Ausbildung oder ein Praktikum in Kanada.
Zur Antragstellung können Sie die online bereit gestellten pdf-Dateien nutzen. Sie können den Antrag auch über das entsprechende Online-Portal stellen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Zuständige Stelle
Studierendenwerk Thüringen
Voraussetzungen
Für die Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung nach dem BAföG nachweisen. Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, könnte ein Antrag auf Auslandsförderung trotzdem sinnvoll sein, da hierfür zusätzliche Bedarfssätze gelten. Achten Sie bitte darauf, dass Sie für eine Inlandsausbildung gewährte Ausbildungsförderung nicht mit ins Ausland nehmen können.
Bei Ausbildungsaufenthalten außerhalb der EU:
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- beträgt die Ausbildungsdauer mindestens 6 Monate oder 1 Semester; sofern im Zielland das akademische Jahr in Trimester aufgeteilt ist, beträgt die Ausbildungsdauer mindestens dreizehn Wochen und einen Tag
bei Praktika und kooperativen Studiengängen mindestens 12 Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei Antrag in Papierform: Förmlicher Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "nach § 9 BAföG" im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Gegebenenfalls Kopie des
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- Personalausweises,
- Passes oder
- aktuellen Aufenthaltstitels.
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- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
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- des Mietvertrages oder
- der Meldebescheinigung
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- Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe.
- Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
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- Lohnabrechnung, Nebenjob, Werkvertrag,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid,
- Riester-Renten-Bescheinigung
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- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Einkommensnachweise der Eltern, gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners (Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr, Arbeitslosenbescheid etc.)
- Evtl. aktuelle Ausbildungsnachweis und aktuelle Einkünfte der Geschwister
- Wenn Sie ein Auto haben:
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- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein
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- Für ein Studium: Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule
- Für ein Studium: Zulassungsbestätigung der kanadischen Hochschule - Name der Hochschule, Studienstatus (Vollzeit-Student/in), Beginn und Ende des/der Immatrikulationszeitraumes, Studienfächer/Kurse, Studienstufe, Unterschrift/Stempel der Hochschule (nach Aufnahme der Auslandsausbildung ist ein endgültiger Nachweis zur Immatrikulation bzw. eine Zulassungsbestätigung nachzureichen)
- Für ein Studium: Nachweis Höhe der reinen Studiengebühren mit Angabe darüber, ob sich um eine Ermäßigung bemüht wurde (ohne allgemeine Gebühren und sonstige Nebenkosten)
- Für ein Studium: Gegebenenfalls eine Bestätigung der inländischen Hochschule über das Bestehen eines Kooperationsvertrages zwischen deutscher und kanadischer Hochschule
- Für ein Studium: Nachweis Höhe der Auslandskrankenversicherung
- Für ein Studium / Praktikum: Vollmacht der Eltern
- Für einen Schulbesuch: Zulassungsbestätigung der kanadischen Schule - eine schriftliche Bestätigung der ausländischen Schule über die Art (Gymnasium, Berufsfachschule) und die Dauer Ihres Schulbesuchs (Nach Aufnahme des Schuljahres in Kanada ist noch endgültige Zulassungsbestätigung der kanadischen Schule von Schüler einzureichen)
- Für einen Schulbesuch: eine Bescheinigung darüber, auf welcher Klassenstufe die Schulausbildung im Ausland aufgenommen wird
- Für einen Schulbesuch: eine Bestätigung, dass die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt
- Für ein Praktikum: Zulassungsbestätigung der kanadischen Hochschule (nach Aufnahme des Praktikums ein endgültiger Nachweis der Durchführung des Praktikums in Kanada nachzureichen)
- Für ein Praktikum: Praktikantenvertrag (Name der Praktikumsstelle, Name der/des Praktikanten/in, Beginn und Ende des Praktikums, Unterschrift / Stempel der Praktikumsstelle)
- Für ein Praktikum: Mitteilung der Praktikumsstelle, über die Höhe einer Vergütung und ob freie Unterkunft und Verpflegung gewährt wird
- Erklärungen nach dem Formblatt 6
- Nachweis über den letzten Förderungsbescheid des Inlandsamts
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich und reichen Sie ihn möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden. Die Antragstellung kann fristwahrend zunächst auch formlos erfolgen.
Sie müssen den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags auf Gewährung von Auslandsförderung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in Anspruch.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Als Rechtsbehelf gegen die Entscheidungen der Ämter für Ausbildungsförderung kommen in der Regel der Widerspruch oder die verwaltungsgerichtliche Klage in Betracht.
Anträge / Formulare
Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung wirksam gestellt werden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie auf verschiedene Art und Weise beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung wirksam stellen:
Papierlos mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels: Voraussetzung ist die aktivierte Onlinefunktion sowie ein Kartenleser oder ein Android-Mobilgerät mit NFC-Schnittstelle. Dann können Sie Ihren BAföG-Antrag nebst Unterlagen direkt elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Die Übertragung des Antrags mittels der eID gilt als Antragsdatum.
Online-Antragstellung mit unterschriebenem pdf-Dokument per E-Mail oder per Upload-Funktion:
Dazu müssen Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und einscannen. Den Antrag nebst Unterlagen laden Sie über die Uploadfunktion des Onlineantragsportals hoch oder übersenden die Antragsunterlagen mithilfe einer E-Mail an das Amt für Ausbildungsförderung. Das Eingangsdatum gilt als Antragsdatum.
Online-Antragstellung mit unterschriebenem pdf-Dokument per Post oder persönlich: Sie können Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Amt für Ausbildungsförderung senden oder dort persönlich abgeben. Als Antragsdatum gilt das Eingangsdatum.
Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen die bundeseinheitlichen Formblätter verwendet werden.
Ausfüllbare Formblätter als pdf-Datei mit Ausfüllhilfe finden Sie online auf der Webseite des BAföGs sowie bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Auf dem Onlineantragsportal werden Sie mithilfe eines Antragsassistenten schrittweise durch die Antragstellung geführt. Danach werden auf der Grundlage Ihrer Angaben ein oder mehrere pdf-Dokumente erstellt, die Sie ausdrucken können.
Beim Ausfüllen werden Ihre Antragsangaben auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Zudem wird eine Liste der Unterlagen erstellt, die dem Antrag beizufügen sind. Die Unterlagen können eingescannt und per Upload ebenfalls elektronisch versendet werden.
Sie können die Eingabe Ihrer Daten jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Die bereits eingegebenen Daten werden verschlüsselt auf Ihrer lokalen Festplatte, auf Wunsch Passwort geschützt, gespeichert.
Sind alle Angaben vollständig und plausibel, können die Daten an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übertragen werden und Ihr Antrag erhält eine Antragsnummer.
Über das Onlineantragsportal können Sie mithilfe Ihrer Antragsnummer den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages einsehen.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen zu den Leistungen und zum Antrag wenden Sie sich bitte ausschließlich und möglichst frühzeitig vor Beginn der Ausbildung an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dieses wird Sie individuell beraten.
Unterstützende Institutionen
Informationen erhalten Sie auch über die BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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