Gesundheits- und Krankenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin” berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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