Zuständigkeitsfinder
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Leistungsbeschreibung
Beschäftigte in Thüringen haben ab dem 1. Januar 2016 Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung.
Die Freistellung erfolgt für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.
Bildungsveranstaltungen werden auf Antrag des Bildungsträgers anerkannt.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Anerkennung ist ausschließlich elektronisch an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zu senden. Adresse: Antrag.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de
Über die Anerkennung der Bildungsveranstaltungen wird durch Erlass eines Bescheides informiert. Die Anerkennung erfolgt unbefristet. Die anerkannten Bildungsveranstaltungen werden auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht.
An wen muss ich mich wenden?
Über Anerkennungsanträge entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
Voraussetzungen
Anerkennungsfähige Bildungsveranstaltungen
- Müssen in Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
- Müssen sich inhaltlich auf Gebiete der gesellschaftspolitischen, arbeitswelt- oder ehrenamtsbezogenen Bildung beziehen. Der Sitz des Trägers muss sich in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
- Die Mindestdauer der Veranstaltung beträgt zwei Tage mit jeweils sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
- Die Veranstaltungen muss jedem offen zugänglich sein und öffentlich bekannt gemacht werden.
Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes sind Veranstaltungen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Bildungsveranstaltungen dürfen nicht ausschließlich das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten zur privaten Lebensbewältigung zum Gegenstand haben, auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlicher Berechtigungen vorbereiten. Studienreisen können anerkannt werden, wenn diese Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen, arbeitswelt-bezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung beinhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf ergeben.
- Bei Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Bildung muss die Aneignung neuer Kenntnisse der Teilnehmer über gesellschaftspolitische Zusammenhänge konkret erkennbar sein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden von den antragstellenden Trägern Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren wird am Bearbeitungsaufwand der ersten bearbeiteten Anträge ermittelt und mittels Anerkennungsbescheid festgesetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Anerkennung von Bildungsveransatltungen nach dem ThürBfG können jederzeit gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Antragsprüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Neben der Prüfung, ob die Veranstaltung die Voraussetzungen des ThürBfG erfüllt, ist die Anhörung eines paritätisch besetzten Beirates erforderlich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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