Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen wollen, brauchen Sie hierfür eine staatliche Erlaubnis.

Die zusätzliche Qualifikation als „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ neben einem abgeschlossenen Studium im Fach Lebensmittelchemie müssen Sie für eine Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und für die Zulassung als privater Gegenprobensachverständiger gemäß Gegenproben-Verordnung nachweisen. Außerhalb dieser Tätigkeiten wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ nicht in allen Berufsbereichen gefordert. Beispielsweise kann in Forschungseinrichtungen, Laboratorien der Industrie oder auch in Verbraucherorganisationen eine Beschäftigung auch ohne die vorgenannte Berufsbezeichnung möglich sein, wenn das dem dort jeweils geforderten Anforderungsprofil genügt. In diesen Fällen ist eine Berufsausübung mit dem akademischen Grad „Diplom-Lebensmittelchemiker/in“ oder mit einem gleichwertigen universitären Abschluss möglich. Die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ darf dann jedoch nicht geführt werden.

Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen wollen, können Sie auf Antrag die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.