Zuständigkeitsfinder
Wohnungsbauförderung - Mietwohnungen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und unterstützen gleichzeitig Stadtumbauprozesse. Dafür stehen
- das Förderprogramm der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen und
- das Innenstadtstabilisierungsprogramm (Neuschaffung von Mietwohnungen)
zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Anmeldeformular muss eine Stellungnahme der Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt wird, zur städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Bewertung der Maßnahme beigefügt werden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Programmanmeldungen nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt bis Ende August für das Folgejahr entgegen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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