Zuständigkeitsfinder
Pflanzenschutzmittelanwendung - Anzeige Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schadorganismen schützen. Die gewerbliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere, also die Pflanzenschutzmittelanwendung in Dienstleistung, muss der Behörde angezeigt werden, die für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit zuständig ist. Nicht anzeigepflichtig ist derjenige, der Pflanzenschutzmittel für Andere in gelegentlicher Nachbarschaftshilfe ausbringt.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Tel.: +49 361 55068-0
Fax: +49 361 55068-140
E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist der zuständigen Stelle im Rahmen der Beantragung eine beidseitige Kopie des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises (Karte) der Personen, die Pflanzenschutzmittel in Dienstleistung ausbringen, einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Erstanzeige 15,00 EUR, Änderungsmeldung 7,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere
Was sollte ich noch wissen?
Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel für Andere ausbringen (Dienstleister), werden auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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