Zuständigkeitsfinder
Wohnberechtigungsschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach dem Wohnraumfördergesetz gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Belegungs- und / oder Mietpreisbindung. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die Zahlung einer Mietkaution ist möglich, Provisionen oder Maklercourtagen sind aber bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Die im Freistaat Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes.
Voraussetzung
für die Erteilung des WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sowie weiterer Voraussetzungen (z. B. Alter oder Behinderung) in Abhängigkeit von der in Frage kommenden Wohnung.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass
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Anspruchsausweis
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Einkommensnachweise
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ggf. Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines WBS ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist in der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr geregelt. Derzeit ist eine Gebühr zwischen 10 EUR und 25 EUR zulässig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) vom 31. Januar 2013
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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