Auskunftssperre im Melderegister beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffenen oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).

Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.

Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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