Zuständigkeitsfinder
Wohnung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn im Inland keine weitere Wohnung bezogen wird, d. h. wenn man sich in das Ausland abmeldet oder die Nebenwohnung aufgibt. Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde zu erfolgen.
Bei der Abmeldung kann die meldepflichtige Person den Meldeschein auch übersenden. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
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das Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
Dieses wird von vielen Meldebehörden als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen. -
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis
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Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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