Ausländische Berufsqualifikationen als Übersetzer bzw. Übersetzerin ausüben

Leistungsbeschreibung

Der Beruf des ermächtigten Übersetzersbzw. der ermächtigten Übersetzerin ist reglementiert. Er berechtigt zur schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als ermächtigter Übersetzer bzw. Übersetzerin kann erst nach der Ermächtigung durch den  zuständigen Präsidenten oder die zuständige Präsidentin des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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