Zuständigkeitsfinder
Offene Geodaten: Rasterdaten
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen Geodaten / Kartendaten im Rasterformat für Planungs- oder Forschungsvorhaben? Sie wollen Rasterdaten als Basis für die Herstellung eigener kartographischer Produkte nutzen? Nutzen sie hierfür die Produkte vom Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Welche Produkte sind als Rasterdaten verfügbar?
Die Topographischen Landeskartenwerke liegen in digitaler Form (als Maßstabsreihen DTK10/ DTK25/ DTK50 und DTK100) vor. Auch im Maßstab 1:250 000 sind Rasterdaten lieferbar, so die Übersichtskarte Thüringen (ÜKTh250N) und die Gemeindegrenzenkarte (GTh250).
Im Rahmen des Landesprogrammes "Offene Geodaten“ können die vorstehend beschriebenen auf Rasterdaten basierende Produkte (im Standardformat und Normalblattschnitt) von Jedermann in wenigen Schritten kostenfrei via der vom TLBG angebotenen Anwendung Geoportal-Th bezogen werden (siehe nachstehender Link). Lediglich für Zusammenstellungen (individuelle Produkte -> siehe Link zum Onlineshop TLBG im nachstehend Bereich Anträge / Formulare) fallen Kosten je nach Zeitaufwand an.
Teaser
Offene Geodaten: Rasterdaten DTK 10 / 25 / 50 und 100; ÜKTh250N / GTh250
An wen muss ich mich wenden?
Im Rahmen des Landesprogrammes "Offene Geodaten“ können auf Rasterdaten basierende Produkte von Jedermann in wenigen Schritten kostenfrei via der vom TLBG angebotenen Anwendung Geoportal-Th bezogen werden (siehe Link unter Leistrungsbescheibung). Nähere Erläuterungen hierzu und Auskunft zu den weiteren Produkten des TLBG können über die Dienstellen des TLBG (siehe Zuständige Stellen) erlangt werden.
Zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Seit dem 1. Januar 2017 werden in Thüringen keine Gebühren für Geobasisdaten (u. a. DTK) erhoben. Lediglich für Zusammenstellungen (individuelle Produkte -> siehe Link zum Onlineshop TLBG im nachstehend Bereich Anträge / Formulare) fallen Kosten je nach Zeitaufwand an.
Bitte informieren Sie sich im nachstehenden Brereich Rechtsgrundlage über die Pflicht zur Angabe der Quelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Für die Nutzung digitaler Geobasisdaten und frei zugänglicher Geodatendienste des TLBG (ausgenommen personenbezogene Daten) gelten die Nutzungsbedingungen nach der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung, zurzeit in der Version 2.0 unter Verwendung des Quellenvermerks gemäß Absatz 2 Nummer 1: „© GDI-Th“. (siehe nachstehender Link)
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
TLBG
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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