Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)

Leistungsbeschreibung

Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)

Adresse
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt
Telefon
030 8104-0
Fax
030 8112029