Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Bestimmte, gemäß §§ 3, 10 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen z.B.

  • Fahrzeuge bestimmter gemeinnütziger Organisationen,
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und
  • bestimmte Anhänger - Ausnahmen hiervon sind in § 9 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgelistet.

Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk oder bis zu einem Halterwechsel. Wenn die Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen nicht vorliegt, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss das grüne Kennzeichen auf schwarz in der Zulassungsbehörde geändert werden.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-533
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge