Zuständigkeitsfinder
Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilung
Leistungsbeschreibung
Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Eine Firma vergibt Heimarbeit, wenn sie Personen beschäftigt, welche das Heimarbeitsgesetz als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende umschreibt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aufstellung der Produkte, die in Heimarbeit gefertigt werden sollen
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Genehmigung nach § 9 Abs. 2 HAG (Führen von Entgeltzetteln statt Entgeltbüchern) oder nach § 23 Abs. 2 HAG (Berechnungshilfe je Berechnungsstück) ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zeitnahe Mitteilung an die zuständige Stelle, wenn Personen erstmals mit Heimarbeit beschäftigt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wer Heimarbeit ausgibt, hat eine Heimarbeitsliste, Entgeltbelege und Entgeltverzeichnisse zu führen. Er hat die Personen, die die Arbeit entgegennehmen, vor Aufnahme der Beschäftigung über die Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen diese bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.
Das zu zahlende Entgelt und die verschiedenen Zuschläge zum Entgelt sind je nach Branche in verschiedenen „bindenden Festsetzungen“ festgelegt, welche unter anderem über die zuständige Stelle erhältlich sind.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
05.02.2014
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen
Adresse
98527 Suhl
Postanschrift
99947 Bad Langensalza
Parkplätze
Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein