Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Leistungsbeschreibung

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern (derselben Mutter oder demselben Vater) abstammen.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geldgeschenk.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Persönlicher Referent
Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-107
Fax
036691 70-756