Zuständigkeitsfinder
Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen
Leistungsbeschreibung
Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden haben.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Wenden Sie sich bitte an die entsprechende Landesgeschäftsstelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Formular reichen Sie zusammen mit dem Erfassungsbogen zum Ureintrag in das Berufsregister ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie
- den Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung und
- gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
bei der Landesgeschäftsstelle ein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Gebühr in Höhe von 230 Euro zu entrichten. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer.
Was sollte ich noch wissen?
Vereidigte Buchprüfer sind Mitglieder in der Wirtschaftsprüferkammer und werden im Berufsregister geführt.
Der Zugang zu dem Beruf der vereidigten Buchprüferin/des vereidigten Buchprüfers wurde mit dem Ablauf des Jahres 2006 gemäß § 139 a Wirtschaftsprüferordnung geschlossen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Fachlich freigegeben am
27.05.2016
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Adresse
60318 Frankfurt am Main