Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen

Leistungsbeschreibung

Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen

Adresse
Sternstraße 8
60318 Frankfurt am Main
Telefon
069 3650626-30
Bemerkung: Zentrale
Fax
069 3650626-32