Zuständigkeitsfinder
Straßenpersonenverkehr: Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.
Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine
- Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch folgende Bildungsabschlüsse, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden.
- Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
- einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Bildungsabschluss.
Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Prüfungszeugnis
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
18.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein