Dolmetscher und Übersetzer - Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer mit Wohnsitz in Thüringen

Leistungsbeschreibung

Die Berufe des/der allgemein beeidigten Dolmetschers/in und des/der ermächtigten Übersetzers/in sind reglementiert.

Der Beruf des/der allgemein beeidigten Dolmetschers/in berechtigt zur mündlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf des/der ermächtigten Übersetzers/in berechtigt zur schriftlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in oder als ermächtigte/r Übersetzer/in kann erst nach der allgemeinen Beeidigung bzw. nach der Ermächtigung durch den/die zuständige/n Präsidenten/in des Landgerichts ausgeübt werden. Für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in bzw. für die Ermächtigung als Übersetzer/in ist eine Anerkennung einer ausländischen Qualifikation nicht erforderlich.

Als Dolmetscher/in kann allgemein beeidigt und als Übersetzer/in kann ermächtigt werden, wer die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung besitzt. Die persönliche Zuverlässigkeit liegt insbesondere nicht vor, wenn über den/die Antragsteller/in eine gerichtliche Strafe oder sonstige Maßnahme verhängt worden ist, aus der sich seine/ihre Nichteignung als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in oder ermächtigte/r Übersetzer/in ergibt, oder der/die Antragsteller/in in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Die fachliche Eignung ist nachzuweisen durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Dolmetscher- oder Übersetzerstudiums an einer Hochschule oder ein Zeugnis über eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Gera

Landgericht Gera

Postanschrift
Postfach 17 64
07501 Gera

Adresse
Rudolf-Diener-Straße 2
07545 Gera
Telefon
0365 834-0
Bemerkung: Telefonzentrale
Fax
0365 834-1000

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer