Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)