Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt durch einen/e Standesbeamt*in.

Es existieren noch weitere Leistungen für Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253